Durch das Steuerberatungsgesetz wird die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine genau festgelegt.
Gewerbetreibende und sonstige Selbständige sind für uns tabu. Diese müssen sich mit ihren steuerlichen Problemen an einen Steuerberater wenden. Wenn Sie aber Arbeitnehmer, Rentner oder ähnliches sind und Ihre Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitaleinkünften 9.000,-- Euro pro Jahr und Steuerpflichtigen nicht übersteigen, dann sind Sie als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein gut aufgehoben.
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